Jahresabschlusserstellung
Ein aussagefähiger Jahresabschluss bzw. eine Gewinnermittlung bildet die Basis einer fundierten Beratungsleistung.
Die Aussagefähigkeit des Jahresabschlusses beein- flusst unternehmerische Entscheidungen und insbesondere Ihre Zusammenarbeit mit den Banken. Der Qualitätsanspruch unserer Kanzlei verlangt, dass zur Jahresabschlusserstellung alle laufenden Unter- lagen zur erneuten Prüfung durch das „Vier - Augen - Prinzip“ eingeholt werden. Damit sind auch komplexere Sachverhalte abgesichert und Sie können sich auf das gelieferte Zahlenmaterial verlassen.
Tätigkeitsfelder:
- Erstellung von Jahresabschlüssen nach Handels- und Steuerrecht
- Erstellung von Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften
- Erstellung von Eröffnungs- und Zwischenbilanzen, Liquidationsbilanzen
- Unterjährige Erstellung vor vorläufigen Erfolgsberechnungen
- Erstellung von Gewinnermittlungen und Einnahme-/Überschußrechnungen
- Vorlage und Erläuterung von Jahresabschlussunterlagen gegenüber Kreditinstituten