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Gerichtsvertretung


Neben außergerichtlichen Vertretungen bei Stundungs-, Erlass-, und Rechtsbehelfsverfahren kommt es immer wieder vor, dass die Finanzverwaltung steuerliche Sachverhalte anders beurteilt als der Steuerpflichtige selbst. In diesen Fällen berät und vertritt Sie unsere Kanzlei bei der steuerrechtlichen Durchsetzung Ihrer Möglichkeiten.


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