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Schulcafeteria


Ist der Betrieb einer Schulcafeteria steuerfrei?


Einführung

In Ganztagsschulen werden Schüler regelmäßig mittags mit Essen versorgt. Häufig betreiben zu diesem Zweck Fördervereine eine Cafeteria, deren Überschüsse wiederum der Schule zur Verfügung gestellt werden. Umstritten ist, ob die angebotenen Verpflegungsleistungen der Umsatzsteuer unterliegen.

Neues Urteil

Dem Niedersächsischen FG zufolge ergibt sich aus den Regelungen des nationalen Umsatzsteuergesetzes keine Befreiung, wohl aber bei unmittelbarer Anwendung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL, früher: 6. EG-Richtlinie). Die Richtlinie befreit u. a. den Schulunterricht und eng hiermit verbundene Umsätze. Als Letztere sind die Verpflegungsleistungen anzusehen. Für die Gewährung der Steuerfreiheit ist es nicht notwendig, dass der Förderverein gemeinnützig ist, er darf jedoch nicht in unmittelbarem Wettbewerb zu umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen stehen.

Konsequenz

Das FG folgt damit der jüngsten Rechtsprechung des BFH, nach der die Abgabe von Mahlzeiten an Studenten durch ein Studentenwerk steuerbefreit ist. Sollte die Finanzverwaltung in ähnlichen Fällen unter Berufung auf das nationale Recht die Steuerbefreiung versagen, so ist zu prüfen, ob diesem Ansinnen nicht die MwStSystRL entgegensteht.



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