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Umsatzsteuer Gutachten


Umsatzsteuerbefreiung für Gutachten und Sachverständigentätigkeiten durch Ärzte


Kernaussage

Eine Tätigkeit im Sinne von § 4 Nr. 14 UStG ist die Ausübung der Heilkunde unter der Berufsbezeichnung „Arzt” oder „Ärztin”. Allerdings sind nicht alle Umsätze der Berufsgruppe steuerfrei, sondern nur Tätigkeiten, die zum Zwecke der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen vorgenommen werden. Heilberufliche Leistungen, bei denen ein therapeutisches Ziel nicht im Vordergrund steht, sind dagegen nicht steuerfrei. Diese Grundsätze sind auch bei der Sachverständigentätigkeit und der Erstellung von Gutachten durch Ärzte und Ärztinnen anzuwenden. Die Umsätze sind steuerfrei, wenn das Hauptziel im Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit zu sehen ist. Steuerpflichtige Umsätze liegen dagegen vor, wenn das Gutachten der Entscheidungsfindung eines Dritten dient, die gegenüber dem Betroffenen oder anderen Personen Rechtswirkung erzeugt.


Katalog der steuerpflichtigen und steuerfreien Umsätze aus der Erstellung von Gutachten / Sachverständigentätigkeit durch Ärzte und Ärztinnen zum download:




umsatzkatalog.rechtstand2008.pdf [43 KB]
weihnachtskarteschraderneu2008.zip [3.256 KB]



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