Abschreibung Kiesvorkommen
Kiesvorkommen darf nicht abgeschrieben werden
Einführung
Gehört ein Wirtschaftsgut zum Privatvermögen, so unterliegen Wertsteigerungen im Regelfall nicht der Besteuerung. Bei einer späteren Einlage dieses Wirtschaftsgutes in ein Betriebsvermögen kann es zu einer steuerfreien Wertaufstockung und zu einer Steuerersparnis kommen, wenn die Abschreibungen von dem höheren Einlagewert vorgenommen werden. Ein Fall mit besonders großen steuerlichen Auswirkungen beschäftigt die Finanzgerichte bereits seit Jahrzehnten.
Sachverhalt
Der Kläger hatte ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Kiesgrundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge von seiner Mutter erworben. Einige Jahre später beantragte er die Erlaubnis zur Kiesentnahme. Vor Beginn der Abbauarbeiten legte er das Wirtschaftsgut „Kiesvorkommen” mit dem Teilwert (420.000 DM) in sein Betriebsvermögen ein und nahm hierauf später Absetzungen für Substanzverringerung vor.
Entscheidung
Nachdem verschiedene Senate des BFH zu dieser Frage unterschiedliche Auffassungen vertreten hatten, musste der Große Senat als Schlichter entscheiden. Nach dessen Entscheidung ist das Kiesvorkommen ein materielles Wirtschaftsgut, das auch bei unentgeltlichem Erwerb im Falle der Einlage in ein Betriebsvermögen mit dem Teilwert anzusetzen ist. Allerdings dürfen keine Absetzungen für Substanzverringerung vorgenommen werden. Damit soll „verhindert werden, dass die Besteuerung der Abbauerträge unterbleibt”.
Konsequenz
Die Entscheidung des Großen Senats ist erkennbar von dem gewünschten Ergebnis getragen: Steuerpflichtige, die keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu tragen hatten, sollen auch keine Abschreibungen geltend machen dürfen. Steuersystematisch ist die Entscheidung durchaus fragwürdig. Trotz des Urteils dürfte ein steuermindernder Ansatz des Teilwertes in anderen Konstellationen zulässig sein. Spätestens mit Beendigung des Kiesabbaus liegt bilanziell ein Abgang vor, ggf. kommen schon vorher Teilwertabschreibungen in Betracht.
Zurück zum Immobilien- und Baugewerbe-Archiv...
Zurück zu Immobilien- und Baugewerbe...