Übertragung Grundstück
Übertragung eines Grundstücks durch Gesellschafter auf Kapitalgesellschaft grunderwerbsteuerfrei?
Einführung
Grundstücksschenkungen, die als Erwerbe im Sinne des Schenkungsteuer- gesetzes gelten, sind von der Grunderwerbsteuer befreit.
Fall
Ein gemeinnütziger eingetragener Verein (e. V.) war Alleingesellschafter einer ebenfalls gemeinnützigen GmbH. Der e. V. bestellte der GmbH an seinem mit einem Krankenhaus bebauten Grundstück ein Erbbaurecht. Ein Erbbauzins war nicht zu entrichten. Das Finanzamt setzte für die Bestellung des Erbaurechts Grunderwerbsteuer fest. Hiergegen wandte sich die GmbH mit dem Argument, dass es sich bei dem Vorgang um eine freigiebige Zuwendung (Schenkung) handele, die von der Grunderwerbsteuer befreit sei.
Neues Urteil
Dem BFH zufolge stellt die Übertragung von Vermögen durch einen Gesellschafter auf eine Kapitalgesellschaft einen gesellschaftsrechtlichen Vorgang dar und keine Schenkung. Nach Ansicht des BFH spielt es für die Entscheidung keine Rolle, dass die Kapitalgesellschaft gemeinnützige Zwecke verfolgt und der e. V. Alleingesellschafter ist. Ebenso ist nicht maßgebend, ob der Übertragung eine entsprechende Erhöhung des Werts der Anteile an der GmbH gegenübersteht. Die Bestellung des Erbaurechts unterliegt daher der Grunderwerbsteuer.
Konsequenz
Das Urteil entspricht der ständigen Rechtsprechung des BFH. Hinsichtlich der Aufrechterhaltung dieser Rechtsprechung hatte der BFH selbst jüngst Zweifel geäußert. Die Zweifel betrafen Fälle, in denen Gesellschafter Leistungen gegenüber einer Kapitalgesellschaft erbrachten, die ihren Beteiligungsanteil überstiegen (disquotale Leistungen). Nach dem vorliegenden Urteil ist fraglich, ob diese Zweifel seitens des BFH noch bestehen.
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