Grunderwerbsteuer Erbaurecht
Höhe der Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Erbaurechtes
Einführung
Die Übertragung eines Erbbaurechtes unterliegt der GrESt. Diese bemisst sich nach dem Wert der Gegenleistung. Zur Gegenleistung zählt im Regelfall auch der Kapitalwert des vereinbarten Erbbauzinses.
Neues Urteil
Von dem erwähnten Grundsatz weicht der BFH in seiner jüngsten Entscheidung ab. Demnach wird die Erbbauzinsverpflichtung nicht in die Gegenleistung einbezogen, wenn das Erbbaurecht durch den Eigentümer des Grundstücks erworben wird. Nach Ansicht des BFH scheitert der Einbezug daran, dass der Erwerber durch den Erbbauzins wirtschaftlich nicht belastet ist.
Konsequenz
Das Urteil betrifft nur den dargestellten Sonderfall. Ist der Erwerber des Erbbaurechtes nicht Eigentümer des mit dem Erbbaurecht belasteten Grund- stückes, so bleibt es dabei, dass der Kapitalwert der Erbbauzinsverpflichtung der GrESt unterliegt.
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