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Auslandsimmobilie


Eigenheimzulage auch für Auslandsimmobilien


Kernproblem

Europa wächst zusammen - ein selbstgenutztes Grundstück im Ausland ist keine Seltenheit mehr. In einem weiteren Antidiskriminierungsurteil hat der Europäische Gerichtshof im Januar entschieden, dass Eigenheimzulage auch für Grundbesitz im europäischen Ausland gewährt werden musste. Die deutsche Finanzverwaltung wendet dieses Urteil nun auf alle offenen Fälle an.

Rechtslage

Wer einen Wohnsitz in Deutschland hat oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, kann einen Antrag auf Eigenheimzulage stellen. Die Eigenheimzulage wird allerdings nur noch für Häuser gewährt, die vor dem 1.1.2006 gekauft wurden oder mit deren Herstellung vor dem 1.1.2006 begonnen wurde. Die Finanzverwaltung gewährt nun die Eigenheimzulage auch für im Ausland gelegene Häuser und Wohnungen. Wenn es sich um eine Ferien- oder Wochenendwohnung handelt, gelten nach wie vor besondere Vorschriften. Diese Wohnungen sind nur begünstigt, wenn sie aufgrund behördlicher Genehmigung dauernd genutzt werden dürfen.

Konsequenz

Die Finanzverwaltung wird den Einsprüchen gegen die Ablehnung der Eigenheimzulage bei Auslandsobjekten jetzt abhelfen. Gleichzeitig sollten die gesetzestreuen Bürger, die bisher keine Eigenheimzulage für Objekte in der EU, in Island oder Norwegen beantragt hatten, prüfen, ob sie noch einen Antrag stellen können. Bis Ende 2008 kann Eigenheimzulage noch für Häuser beantragt werden, die im Jahr 2001 gekauft oder fertig gestellt und bezogen wurden. Für Objekte, die zwischen 1996 und 2001 gekauft oder fertig gestellt wurden, können gegebenenfalls einzelne Jahre des Förderzeitraums durch einen Antrag "gerettet" werden.



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